Nationalparkplan

Aufstellung des Nationalparkplans für den Nationalpark Unteres Odertal

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 19. August 2014

  1. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gibt den gemäß § 7 Absatz 2 des Nationalparkgesetzes Unteres Odertal (NatPUOG) vom 9. November 2006 (GVBl. I S. 142), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3 ) geändert worden ist, von der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal aufzustellenden Nationalparkplan zur Verwirklichung der Gebote nach § 7 Absatz 1 NatPUOG und des Schutzzwecks nach den §§ 3 und 4 NatPUOG bekannt.
  2. Der Nationalparkplan besteht aus den Teilen Band 1 „Leitbild und Ziele“, Band 2 „Bestandsanalyse“ und Band 3 „Maßnahmen und Projekte“. Er ist behördenverbindlich und von den in § 7 Absatz 1 NatPUOG genannten Behörden und öffentlichen Stellen zu beachten. Der Nationalparkplan ist ein Plan im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3, Nr. 21) und erfüllt die Funktion von Bewirtschaftungsplänen nach Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Er übernimmt im Bereich des Nationalparks die Funktion des Landschaftsrahmenplanes (§ 4 Absatz 2 Satz 2 BbgNatSchAG). Bei der Vorbereitung des Nationalparkplans wurde dem Kuratorium des Nationalparks und weiteren betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  3. Der Nationalparkplan kann während der Dienstzeiten bei folgenden Dienststellen von jedermann eingesehen werden: Nationalpark Unteres Odertal – Verwaltung, Park 2, 16303 Schwedt, OT Criewen, Landrat des Landkreises Uckermark, untere Naturschutzbehörde, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau, Landrat des Landkreises Barnim, untere Naturschutzbehörde, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde. Darüber hinaus ist der Nationalparkplan auf folgender Internetseite abrufbar: www.nationalpark-unteres-odertal.eu/management/nationalparkplan
  4. Der Nationalparkplan tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.