Nationalparkplan
Aufstellung des Nationalparkplans für den Nationalpark Unteres Odertal
Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 19. August 2014
- Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gibt den gemäß § 7 Absatz 2 des Nationalparkgesetzes Unteres Odertal (NatPUOG) vom 9. November 2006 (GVBl. I S. 142), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3 ) geändert worden ist, von der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal aufzustellenden Nationalparkplan zur Verwirklichung der Gebote nach § 7 Absatz 1 NatPUOG und des Schutzzwecks nach den §§ 3 und 4 NatPUOG bekannt.
- Der Nationalparkplan besteht aus den Teilen Band 1 „Leitbild und Ziele“, Band 2 „Bestandsanalyse“ und Band 3 „Maßnahmen und Projekte“. Er ist behördenverbindlich und von den in § 7 Absatz 1 NatPUOG genannten Behörden und öffentlichen Stellen zu beachten. Der Nationalparkplan ist ein Plan im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3, Nr. 21) und erfüllt die Funktion von Bewirtschaftungsplänen nach Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Er übernimmt im Bereich des Nationalparks die Funktion des Landschaftsrahmenplanes (§ 4 Absatz 2 Satz 2 BbgNatSchAG). Bei der Vorbereitung des Nationalparkplans wurde dem Kuratorium des Nationalparks und weiteren betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- Der Nationalparkplan kann während der Dienstzeiten bei folgenden Dienststellen von jedermann eingesehen werden: Nationalpark Unteres Odertal – Verwaltung, Park 2, 16303 Schwedt, OT Criewen, Landrat des Landkreises Uckermark, untere Naturschutzbehörde, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau, Landrat des Landkreises Barnim, untere Naturschutzbehörde, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde. Darüber hinaus ist der Nationalparkplan auf folgender Internetseite abrufbar: www.nationalpark-unteres-odertal.eu/management/nationalparkplan
- Der Nationalparkplan tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.