Polder im Nationalpark bleiben länger geöffnet

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Criewen – Auch in diesem Jahr werden die Polder A/B sowie Polder 10 wieder erst zum 15.5. geschlossen.  Während es sich im letzten Jahr noch um eine Vorsichtsmaßnahme im Zusammenhang mit hohen Salzgehalten und dem Vorkommen der Goldalge handelte, geht es nun um die Weiterentwicklung des Nationalparks.

Die verlängerte Öffnung der Flutungspolder ist bereits seit 2014 im Nationalparkplan als Ziel zur Entwicklung des einzigen deutschen Auennationalparks festgeschrieben. Auf diese Weise sollen in den Auen des unteren Odertals naturnähere Wasserverhältnisse geschaffen werden. Dies kommt im Frühjahr unmittelbar den Zug- und Rastvögeln zu Gute, die den Nationalpark dann zu Tausenden bevölkern. Aber auch viele der über 50 Fischarten profitieren von der längeren Polderöffnung. Sie finden optimale Laichbedingungen und können so mit vielen Nachkommen die durch die Oderkatatastrophe gerissenen Lücken im Fischbestand wieder auffüllen. Nach dem Rückgang des Frühjahrshochwassers finden auentypische Vögel wie Bekassine und Kiebitz in den feuchten Wiesen sehr gute Brutbedingungen.

Für die im Nationalpark wirtschaftenden Landwirte bedeutet die Verlängerung der Flut-ungszeit deutliche Einschränkungen im Hinblick auf den Zeitraum, in dem die Grünlandflächen genutzt werden können. Auch wird sich im Laufe der Zeit die Futterqualität durch die Zunahme von Seggen und Schilf verschlechtern. Die höheren Wasserstände im letzten Jahr führten auf einigen landwirtschaftlichen Nutzflächen aber auch zu größeren Biomasseerträgen. Höhere Wasserstände in der Aue im Frühjahr wirken dem Risiko einer Austrocknung des Bodens bei hohen sommerlichen Verdunstungsraten entgegen. In Zeiten des rasanten Klimawandels mit hohen Temperaturen und langen Dürreperioden ist das nicht unwichtig für Landwirte.

Die Steuerung der Wasserverhältnisse in den Poldern ist immer wieder ein Spagat: Auf der einen Seite sollen aus den skizzierten Gründen möglichst naturnahe Wasserverhältnisse für auentypische Tier und Pflanzen geschaffen werden. Auf der anderen Seite müssen die Wasserstände eine Bewirtschaftung des Grünlandes in der Pflegezone des Nationalparks zulassen. So ist sicherzustellen, dass die Flächen in der Schutzzone II des Nationalparks, der sogenannten Pflegezone, von den Landwirtschaftsbetrieben auch bewirtschaftet werden können. Auf diesen Flächen sind die Landwirte für die Nationalparkverwaltung unverzichtbare Partner. Sie sorgen dafür, dass seltene Tier- und Pflanzenarten des Grünlandes, die von einer regelmäßigen Mahd oder Beweidung abhängig sind, optimale Lebensbedingungen vorfinden. Beispiele hierfür sind der seltene Wachtelkönig oder der Lebensraumtyp der Brenndoldenauenwiesen. Beide unterliegen dem besonderen Schutz der europäischen NATURA 2000 Richtlinien.

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