Kuratorium des Nationalparks Unteres Odertal

Aufgabe

Gemäß Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks „Unteres Odertal“ (Nationalparkgesetz „Unteres Odertal“ – NatPUOG) § 14, Abs. 3 wurde am 02. Dezember 1996 ein Kuratorium für den Nationalpark Unteres Odertal gegründet. Dieses Kuratorium wirkt als Mittler und beratendes Gremium zwischen den Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltung des Nationalparks und den Belangen der Kommunen, den anderen örtlich oder sachlich beteiligten Behörden und Verbänden sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenvertretungen. Die Mitglieder unterstützen die Nationalparkverwaltung bei Ihrer Aufgabe, den Schutzzweck unter Berücksichtigung sonstiger Belange der Allgemeinheit zu verwirklichen.

Zusammensetzung

Das Kuratorium arbeitet in der durch das NatPUOG festgelegten Zusammensetzung zuzüglich der benannten Mitglieder.

Über Vorschläge zur Änderung der Zusammensetzung, insbesondere zur Bestellung weiterer Mitglieder im Rahmen § 14, Abs. 3 NatPUOG beschließt die Mehrheit der berufenen Mitglieder.

Liste der Mitglieder des Kuratoriums für den Nationalpark Unteres Odertal (Stand: Dezember 2024)








Gemäß Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks „Unteres Odertal“ (Nationalparkgesetz „Unteres Odertal“ – NatPUOG) § 14, Abs. 3 wurde am 02. Dezember 1996 ein Kuratorium für den Nationalpark Unteres Odertal gegründet. Dieses Kuratorium wirkt als Mittler und beratendes Gremium zwischen den Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltung des Nationalparks und den Belangen der Kommunen, den anderen örtlich oder sachlich beteiligten Behörden und Verbänden sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenvertretungen. Die Mitglieder unterstützen die Nationalparkverwaltung bei Ihrer Aufgabe, den Schutzzweck unter Berücksichtigung sonstiger Belange der Allgemeinheit zu verwirklichen.

Vorstand

Das Kuratorium wählt einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei gleichrangigen Stellvertretern. Vorschlagsberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung übernimmt der Leiter des Nationalparks Unteres Odertal. Der Geschäftsführer hat in den Kuratoriumssitzungen Rederecht, ist jedoch nicht stimmberechtigt.

Die Geschäftsführung unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit, insbesondere beim Erstellen einer Tagesordnung, der Protokollführung sowie der Vorbereitung und Organisation der Kuratoriums-sitzungen und anderer Veranstaltungen des Kuratoriums.

Einberufung und Teilnahme an den Kuratoriumssitzungen

Die Kuratoriumssitzung wird von dem Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einberufen. Der Vorstand und die Geschäftsführung können im Einvernehmen über die Ergebnisse der Sitzung die Öffentlichkeit informieren.

Die Kuratoriumssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Vorstand entscheidet im Benehmen mit dem Geschäftsführer in begründeten Fällen über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Kuratorium kann weitere Personen als nicht stimmberechtigte Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.

Beschlussfähigkeit

Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder (ggf. der benannten Stellvertreter) vertreten sind.