Kuratorium des Nationalparks Unteres Odertal
Aufgabe
Gemäß Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks „Unteres Odertal“ (Nationalparkgesetz „Unteres Odertal“ – NatPUOG) § 14, Abs. 3 wurde am 02. Dezember 1996 ein Kuratorium für den Nationalpark Unteres Odertal gegründet. Dieses Kuratorium wirkt als Mittler und beratendes Gremium zwischen den Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltung des Nationalparks und den Belangen der Kommunen, den anderen örtlich oder sachlich beteiligten Behörden und Verbänden sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenvertretungen. Die Mitglieder unterstützen die Nationalparkverwaltung bei Ihrer Aufgabe, den Schutzzweck unter Berücksichtigung sonstiger Belange der Allgemeinheit zu verwirklichen.
Zusammensetzung
Das Kuratorium arbeitet in der durch das NatPUOG festgelegten Zusammensetzung zuzüglich der benannten Mitglieder.
Über Vorschläge zur Änderung der Zusammensetzung, insbesondere zur Bestellung weiterer Mitglieder im Rahmen § 14, Abs. 3 NatPUOG beschließt die Mehrheit der berufenen Mitglieder.
Liste der Mitglieder des Kuratoriums für den Nationalpark Unteres Odertal (Stand: Dezember 2024)
Landkreis Uckermark
Herr Frank Bretsch – Vorstand
Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Herr Robert Franck - Vorstand
Wasser- und Bodenverband "Welse"
Frau Christine Schmidt - Vorstand
Amt Gartz (Oder) Amtsdirektor
Frau Karin Krapalies
Bauernverband Uckermark
Herr Wolfgang Lichtenberg
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Frau Dr. Stefanie Hedtkamp
Bundesamt für Naturschutz
Herr Ralf Forst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Herr Ralf Dimmek
Naturschutzbund Schwedt e.V.
Herr Helmut Schmidt
Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) Außenstelle Eberswalde
Herr Jörn Klitzing
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Herr Matthias Benthin
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Herr Uwe Noack
Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e. V.
Herr Dirk Schmidt
Landkreis Barnim
Herr Ronny Baaske
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Herr Jörg Matthes
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Frau Stefanie Carl
Naturfreunde Brandenburg e. V.
n.n.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Herr Dr. Jan Behrens
Stadt Angermünde Bürgermeisterin
Frau Ute Ehrhardt
Stadt Schwedt/Oder Bürgermeisterin
Frau Annekathrin Hoppe
Tourismusverband Uckermark e. V.
Frau Anet Hoppe
Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V.
Herr Thomas Berg
Bund für Umwelt u. Naturschutz e.V.
Frau Dr. Rotraut Gille
Gemäß Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks „Unteres Odertal“ (Nationalparkgesetz „Unteres Odertal“ – NatPUOG) § 14, Abs. 3 wurde am 02. Dezember 1996 ein Kuratorium für den Nationalpark Unteres Odertal gegründet. Dieses Kuratorium wirkt als Mittler und beratendes Gremium zwischen den Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltung des Nationalparks und den Belangen der Kommunen, den anderen örtlich oder sachlich beteiligten Behörden und Verbänden sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessenvertretungen. Die Mitglieder unterstützen die Nationalparkverwaltung bei Ihrer Aufgabe, den Schutzzweck unter Berücksichtigung sonstiger Belange der Allgemeinheit zu verwirklichen.
Vorstand
Das Kuratorium wählt einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei gleichrangigen Stellvertretern. Vorschlagsberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung übernimmt der Leiter des Nationalparks Unteres Odertal. Der Geschäftsführer hat in den Kuratoriumssitzungen Rederecht, ist jedoch nicht stimmberechtigt.
Die Geschäftsführung unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit, insbesondere beim Erstellen einer Tagesordnung, der Protokollführung sowie der Vorbereitung und Organisation der Kuratoriums-sitzungen und anderer Veranstaltungen des Kuratoriums.
Einberufung und Teilnahme an den Kuratoriumssitzungen
Die Kuratoriumssitzung wird von dem Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einberufen. Der Vorstand und die Geschäftsführung können im Einvernehmen über die Ergebnisse der Sitzung die Öffentlichkeit informieren.
Die Kuratoriumssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Vorstand entscheidet im Benehmen mit dem Geschäftsführer in begründeten Fällen über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Kuratorium kann weitere Personen als nicht stimmberechtigte Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.
Beschlussfähigkeit
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder (ggf. der benannten Stellvertreter) vertreten sind.