Rechtliche Grundlagen:

Das Nationalparkgesetz Unteres Odertal: Das Gesetz über den Nationalpark Unteres Odertal (Nationalparkgesetz Unteres Odertal - NatPUOG) vom 09. November 2006 regelt Abgrenzung und Schutzzweck sowie die unterschiedlichen Schutzzonen des Nationalparks. Darüber hinaus legt es in den §§ 7 und 8 die Ge- und Verbote fest. Die §§ 10 bis 15 sind Nutzungsregelungen zu den wesentlichen Landnutzungen vorbehalten wie Tourismus und Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wildbestandsregulierung, Fischerei, Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Das gesamte Nationalparkgesetz Unteres Odertal ist hier (Verlinkung zu bravors) einsehbar. www.bravors.brandenburg.de