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19. February 2021Potsdam / Schwedt/Oder – Mit der Genehmigung und der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans im Verfahrensteilgebiet Süd I geht das Unternehmensflurbereinigungsverfahren für den Nationalpark Unteres Odertal nun in die Schlussphase. Die Flurbereinigung wurde im Jahr 2000 für eine Gebietskulisse von zirka 19.500 Hektar angeordnet, um die privaten Eigentümer aus dem Nationalpark herauszutauschen. Damit werden die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des einzigen deutschen Auennationalparks geschaffen, insbesondere für das Entstehen großräumiger Wildnisgebiete.
Mit dem Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens wird die Landnutzung auf 50,1 Prozent (und damit rund 5.200 Hektar) der Nationalparkfläche eingestellt – hier entsteht die Wildnis von morgen. Gleichzeitig wurde im Verfahren nach verträglichen Lösungen gesucht, um Flächen für die hier wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe zu sichern. Gleichzeitig hat sich die Infrastruktur für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste verbessert.
Nationalparke haben laut Bundesnaturschutzgesetz zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Derzeit kann man bereits heute auf zirka 2.260 Hektar, auf denen keine land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Nutzung stattfindet, einen „Hauch von Wildnis“ erleben.
Der Flurbereinigungsplan für das Teilgebiet Süd I wurde durch die obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt und an die beteiligten Grundstückseigentümer, die Kommunen und die Nationalparkverwaltung bekannt gegeben. Damit ist man in dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren einen großen Schritt weiter, um einen Abschluss und somit ein Ende der derzeit bestehenden Rechtsunsicherheiten zu erzielen. Das Teilgebiet Süd I umfasst 8.545 Hektar und wird vom Planungsbüro Drees & Hoersch bearbeitet. Daneben befasst sich das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF – obere Flurbereinigungsbehörde) aktuell mit den Teilgebieten Süd II und Nord.
Der Beteiligungsprozess stellte unter den aktuellen Pandemie-Beschränkungen eine besondere Herausforderung dar: Neben der Versendung von Planauszügen an die Beteiligten wurden dazu umfangreiche Unterlagen im Internet bereitgestellt. Auch Erläuterungen per Telefon oder im persönlichen Erörterungstermin wurden angeboten und gut nachgefragt.
Elf Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer erhoben Widerspruch gegen die Festsetzungen des Flurbereinigungsplans. Insgesamt gibt es zirka 600 Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften am Verfahrensteil Süd I. Die im Verhältnis geringe Zahl an Widersprüchen lässt auf eine breite Akzeptanz der Bodenordnungsergebnisse in der Region schließen. Ein Grund dafür war, dass das LELF und seine Auftragnehmer bereits bei der Vorbereitung des Flurbereinigungsplans die Interessen der Eigentümer und Nutzungsberechtigten durch die vorausgegangene vorläufige Besitzeinweisung in der Erarbeitung der Bodenordnung berücksichtigt hatte. Es wird davon ausgegangen, dass wenige Widersprüche der Spruchstelle für Flurbereinigung, der ersten Widerspruchsinstanz, zur Entscheidung vorgelegt werden müssen, darunter auch der des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. Der Verein hatte bereits alle rechtlichen Möglichkeiten zum Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung ausgeschöpft, um grundsätzliche Änderungen an der Flächenverteilung im Nationalpark durchzusetzen, war damit aber vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg gescheitert.
Auch für das Verfahrensteilgebiet Nord mit einer Fläche von 7.107 Hektar wird die Bekanntgabe des Plans in Kürze erfolgen. Das Vermessungsbüro Derksen und König wird dazu im Laufe des ersten Quartals 2021 die Planunterlagen vorlegen. Für diesen Zeitraum wurde auch die Vorlage des Planentwurfs für das Verfahrensteilgebiet Süd II (mit 3.834 Hektar) angekündigt, an dessen Fertigstellung das Planungsbüro Drees und Hoersch derzeit arbeitet.
Mit den Bekanntgaben aller drei Flurbereinigungspläne und der Bearbeitung der hierzu eingehenden Widersprüche nähert sich dieses besonders große und aufwändige Verfahren nun seinem Ende. Das LELF wird anschließend auf der Grundlage des Flurbereinigungsplans Rechtssicherheit über das Eigentum herstellen und die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Kataster) anpassen lassen.
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